Schulvertrag (Download)
MVE ist auf Grund des Bescheides des Landesschulrates für Niederösterreich vom 5. September 2003 zu I/S-306491/20-2003 zur Führung eines Schulzentrums für ganzheitliches Lernen von der 1. bis zur 9. Schulstufe berechtigt und besitzt auch das Öffentlichkeitsrecht.
Im Rahmen dieser Berechtigung hat MVE im Schuljahr 2003/2004 die Unterrichtstätigkeit aufgenommen. Wie jeder Schulträger mit Öffentlichkeitsrecht unterliegt MVE regelmäßigen Kontrollen des Bezirksschulinspektors, der die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Voraussetzung prüft.
Zur Information
SZGL_Schulvertrag.pdf
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